
AGB
Allgemeine Mietbedingungen – FESTBAR
Stand: August 2026
1. Mietgegenstand
Vermietet wird die FESTBAR Ape einschließlich der im jeweiligen Angebot vereinbarten Ausstattung und Zubehörteile.
Die Ape wird grundsätzlich durch FESTBAR zum vereinbarten Veranstaltungsort geliefert und dort aufgestellt. Eine Selbstabholung ist nach vorheriger Absprache möglich.
2. Mietdauer
Die vereinbarte Mietdauer und der vereinbarte Rückgabezeitpunkt ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
3. Nutzung und Sorgfaltspflichten
Der Mieter verpflichtet sich, die Ape und sämtliches Zubehör pfleglich und sorgfältig zu behandeln.
Die Ape darf ausschließlich entsprechend ihrer vorgesehenen Nutzung verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Überlassung an andere Personen ist nur mit vorheriger Zustimmung von FESTBAR gestattet. Die APE darf nicht gefahren werden!
Der Mieter ist verpflichtet, FESTBAR während der Mietzeit auftretende Schäden, technische Probleme, Verlust oder sonstige besondere Vorkommnisse unverzüglich mitzuteilen.
4. Schäden und Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden an der Ape und am mitvermieteten Zubehör, die während der Mietzeit durch ihn, seine Gäste oder sonstige von ihm zu verantwortende Personen schuldhaft verursacht werden.
Dies gilt insbesondere für Schäden durch unsachgemäße Nutzung, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Normale, vertragsgemäße Abnutzung gilt nicht als Schaden.
5. Kaution
Bei der Anmietung wird eine Kaution in Höhe von 300 € erhoben.
Die Kaution dient als Sicherheit für mögliche Schäden, Verluste oder sonstige Forderungen aus dem Mietverhältnis.
Bei kleineren Schäden kann die erforderliche Reparatur bzw. der nachgewiesene Schaden mit der Kaution verrechnet werden.
Übersteigen die tatsächlichen Kosten die Höhe der Kaution, bleibt FESTBAR berechtigt, den darüber hinausgehenden nachgewiesenen Schaden gegenüber dem Mieter geltend zu machen.
Die Kaution wird nach Rückgabe und Prüfung der Ape bzw. des Zubehörs zurückerstattet, sofern keine offenen Forderungen bestehen.
6. Verlust und Diebstahl
Der Mieter hat während der Mietzeit für einen angemessenen und zumutbaren Schutz der Ape und des überlassenen Zubehörs zu sorgen.
Bei Verlust oder Diebstahl, der durch den Mieter oder eine von ihm zu verantwortende Person verursacht oder durch schuldhafte Pflichtverletzung ermöglicht wurde, haftet der Mieter im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für den entstandenen Schaden.
Ein Diebstahl oder sonstiger Verlust ist FESTBAR unverzüglich mitzuteilen und bei Bedarf bei der Polizei anzuzeigen.
7. Technische Defekte und Pannen
Bei einer technischen Störung oder Panne während der Mietzeit ist FESTBAR unverzüglich zu informieren.
Der Mieter darf Reparaturen grundsätzlich nicht eigenständig beauftragen, sofern dies nicht zur unmittelbaren Gefahrenabwehr erforderlich ist.
FESTBAR wird sich im Rahmen des Zumutbaren bemühen, eine technische Störung schnellstmöglich zu beheben.
Aufgrund des Alters und des besonderen Charakters der Ape kann nicht ausgeschlossen werden, dass während der Mietzeit technische Probleme auftreten.
Ein Anspruch auf die Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs besteht nicht.
Gesetzliche Rechte des Mieters bei Mängeln bleiben unberührt.
8. Ausfall der Ape vor der Veranstaltung
Sollte die Ape vor Beginn der vereinbarten Mietzeit aufgrund eines technischen Defekts, Unfalls, Diebstahls, höherer Gewalt oder eines sonstigen von FESTBAR nicht zu vertretenden Ereignisses nicht zur Verfügung stehen können, wird FESTBAR den Mieter unverzüglich informieren.
FESTBAR wird keine geeignete Alternative anbieten.
In diesem Falle werden bereits geleistete Mietzahlungen für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
9. Höhere Gewalt
Kann die vereinbarte Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von FESTBAR liegen, nicht oder nur teilweise erbracht werden, ist FESTBAR für die Dauer und den Umfang der Beeinträchtigung von der Leistungspflicht befreit.
Als solche Ereignisse gelten insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, behördliche Anordnungen, Krieg, Epidemien, unvorhersehbare technische Ereignisse, Diebstahl, Verkauf der Ape oder sonstige Ereignisse.
Bereits geleistete Zahlungen werden für nicht erbrachte Leistungen entsprechend zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung.
10. Wetter und Außenveranstaltungen
Bei Veranstaltungen im Freien ist der Mieter für einen geeigneten und sicheren Stellplatz verantwortlich.
Die Ape darf bei extremen Wetterbedingungen, insbesondere starkem Sturm, Hagel, Hochwasser oder vergleichbaren Gefahren, nicht genutzt bzw. nicht unbeaufsichtigt im Gefahrenbereich stehen gelassen werden.
FESTBAR kann bei akuter Gefahr die Nutzung der Ape untersagen bzw. deren Abholung verlangen.
11. Stellplatz
Der Mieter stellt sicher, dass am Veranstaltungsort ausreichend Platz für die Ape vorhanden ist.
Der benötigte Platz beträgt grundsätzlich ca. 3,00 × 1,50 m. Der Untergrund muss für das Abstellen der Ape geeignet und sicher zugänglich sein.
12. Rückgabe und Zustand
Die Ape und das mitvermietete Zubehör sind nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit in dem Zustand zurückzugeben bzw. zu übergeben, in dem sie übernommen wurden.
Bei der Übergabe und Rückgabe können Fotos zur Dokumentation des Zustands angefertigt werden.
13. Reinigung
Die Ape ist nach der Nutzung in einem angemessenen und besenreinen Zustand zu hinterlassen.
Starke Verschmutzungen, Beschädigungen oder außergewöhnlicher Reinigungsaufwand können dem Mieter nach vorheriger Dokumentation in Rechnung gestellt werden.
14. Ausschluss der Haftung
FESTBAR haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für Schäden, die durch den Mieter, dessen Gäste oder sonstige von ihm zu verantwortende Personen verursacht wurden, ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit FESTBAR gesetzlich zwingend haftet, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
FESTBAR